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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Kindergartens "Arche". Unsere "Arche" ist eine eingruppige Kindertagesstätte für überwiegend drei- bis sechsjährige Kinder mit einem familiären wie auch internationalen und nicht zuletzt einem überkonfessionellen Charakter. Die christliche Weltanschauung und ihre Werte sind Grundlage für unsere pädagogische Arbeit.

Ansprechpersonen

Anna Kruner (Leitung)
Christine Haut (stellvertretende Leitung)

Telefon: 08341 – 8 14 89
E-Mail: arche@humedica.org

humedica-Kindergarten „Arche“
Von-Hörmann-Straße 2 a
87600 Kaufbeuren

Julia Frank (Trägerverwaltung)

Telefon: 08341 – 966 148 649
E-Mail: j.frank@humedica.org

Öffnungszeiten

Mo – Do: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Fr: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kernzeit: 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr

Die Mittagsbetreuung ist in erster Linie für berufstätige Eltern und Alleinerziehende, sowie für Eltern in besonderen Notsituationen, z. B. bei Krankheit oder Abwesenheit der Eltern.

Bring-/Abholzeiten und -regeln

Bringzeit: 8:00 Uhr bis 8:15 Uhr bzw. 14:00 Uhr bis 14:15 Uhr

Abholzeit: 12:15 Uhr bis 12:30 Uhr bzw. 16:15 Uhr bis 16:30 Uhr

In Ausnahmefällen nach persönlicher Absprache auch individuell und flexibel variierbar.

Anmeldung

Verfahren und Fristen

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das zentrale Portal zur Kitaplatzvergabe der Stadt Kaufbeuren, das Sie hier finden: Bürgerservice Kaufbeuren: Kitaplatz-Vergabe

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze (28 Stück) für Kinder in der Regel vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Platzvergabe erfolgt unter bestimmten Kriterien und Dringlichkeitsstufen:

  • aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren
  • Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden und Geschwisterkinder
  • Kinder, die nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenleben und diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befindet oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnimmt.
  • Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide erwerbstätig sind oder sich in Maßnahmen entsprechend dem obigen Punkt befinden.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur zulässig bei Kindern, bei denen ohne die Betreuung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Soweit möglich, sind wir auch bereit, bis zu 2 Kinder mit Behinderung bzw. solche, die von einer Behinderung bedroht sind, in unserer Einrichtung zu betreuen und zu fördern.

In Ausnahmefällen können auch Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Kaufbeuren haben, aufgenommen werden. Allerdings ist wegen dem z.Zt. akuten Kingergartenplatzmangel in Kaufbeuren die Genehmigung durch die Stadt Kaufbeuren (Fachaufsicht beim Jugendamt) erforderlich.

Wir achten sehr darauf, dass die Gruppenkonstellation bezüglich Alter, Geschlecht, „sozialer Status“ etc. ausgeglichen ist. Die Aufnahme erfolgt nach einem Aufnahmegespräch, in dem Arbeitsweise und Konzeption der Einrichtung vorgestellt werden, sowie durch eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz müssen die Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag mit dem Kindergartenträger abschließen (einschließlich eines Buchungsbeleges ).

Um den ersten Schritt des Kindes aus der Familie zu erleichtern, werden Schnupperbesuche angeboten. Das Kind kann sich dadurch Schritt für Schritt mit der Einrichtung vertraut machen.

Nach Absprache können interessierte Eltern fast jederzeit vor Ort den Kindergarten Arche besichtigen.

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird von der Stadt Kaufbeuren für das gesamte Stadtgebiet vorgegeben.

Eltern mit geringerem Einkommen können bei der Stadt Kaufbeuren einen Antrag auf Kindergarten-Gebührenbefreiung/ -ermäßigung stellen, wie auch einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Antragsformulare sind bei der Kindergartenleitung erhältlich. Bitte sprechen Sie uns an.

Buchungszeit

Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden(20 Std. pro Woche), in der Praxis jedoch mindestens 4 bis 5 Stunden (22,5 Std.). Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für ein Kindergartenjahr.

Aus besonderem Anlass kann die Buchungszeit auch während des Kindergartenjahres geändert werden. Notwendige Änderungen können jederzeit sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten (Eltern) mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. Wenn möglich wird der Änderungswunsch der Eltern umgehend berücksichtigt.

Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekürzt werden.

Nebenkosten

Pro Kind werden monatlich 10 Euro Verpflegungsgeld abgebucht. Die Abbuchung erfolgt monatlich, zusammen mit den Elternbeiträgen.

Für Fahrtkosten bei Exkursionen per Bus/PKW oder Bahn und für Eintrittsgelder (Zirkus, Puppentheater, Konzerte, Museen o.ä.) können zusätzlich geringfügige Kosten entstehen (bezogen auf das ganze Kindergartenjahr).

Kosten für Kindergartenausflüge können durch den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe von der Stadt Kaufbeuren erstattet werden.

Während evtl. Schließungszeiten auf Anordnung der Gesundheitsbehörde muss der Kindergartenbeitrag weiter bezahlt werden.

Die Kindergartenbeiträge für Kinder unter 3 Jahren sind für das ganze Kindergartenjahr inklusive Ferienzeiten (= zwölf Monatsbeiträge) zu entrichten und werden monatlich im Voraus per Einzugsermächtigung abgebucht.

Konto

IBAN: DE04 7345 0000 0000 0472 09
BIC (SWIFT-Code): BYLADEM1KFB

Kreis und Stadtsparkasse Kaufbeuren
humedica e.V.
Goldstrasse 8, 87600 Kaufbeuren