Der Elternbeitrag wird von der Stadt Kaufbeuren für das gesamte Stadtgebiet vorgegeben.
Für die Benutzung des Kindergartens sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden Benutzungsgebühr (Kindergartenbeitrag) möglich:
Für die Benutzung des Kindergartens sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden Benutzungsgebühr (Kindergartenbeitrag) möglich:
Von der bayerischen Landesregierung einen Beitragszuschuss für alle Kinder ab 3 Jahren, ab September des Jahres in welchem das Kind 3 Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt. Den Zuschuss von 100 Euro erhält direkt der Träger und wird vom Beitrag abgezogen. Den Zuschuss gibt es nur für Kindergartenkinder.
Eltern mit geringerem Einkommen können bei der Stadt Kaufbeuren einen Antrag auf Kindergarten-Gebührenbefreiung/-ermäßigung stellen, wie auch einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Antragsformulare sind bei der Kindergartenleitung erhältlich. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Kindergartenbeiträge sind für das ganze Kindergartenjahr inklusive Ferienzeiten (= zwölf Monatsbeiträge) zu entrichten und werden monatlich im Voraus per Einzugsermächtigung abgebucht.
Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden (20 Std. pro Woche), in der Praxis jedoch mindestens 4 bis 5 Stunden (22,5 Std.) aufgrund von Hol- und Bringzeiten. Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für ein Kindergartenjahr.
Aus besonderem Anlass kann die Buchungszeit auch während des Kindergartenjahres geändert werden. Notwendige Änderungen können jederzeit sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten (Eltern) mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. Wenn möglich wird der Änderungswunsch der Eltern umgehend berücksichtigt. Jeweils zu Beginn des Betreuungsjahres ist eine Änderung kostenfrei. Jede weitere Änderung während des Betreuungsjahres wird mit einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro berechnet.
Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekürzt werden.
Pro Kind werden monatlich 12 Euro Verpflegungsgeld abgebucht. Die Abbuchung erfolgt monatlich, zusammen mit den Elternbeiträgen.
Für Fahrtkosten bei Exkursionen per Bus/PKW oder Bahn und für Eintrittsgelder (Zirkus, Puppentheater, Konzerte, Museen o.ä.) können zusätzlich geringfügige Kosten entstehen (bezogen auf das ganze Kindergartenjahr).
Kosten für Kindergartenausflüge können durch den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe von der Stadt Kaufbeuren erstattet werden.
Während evtl. Schließungszeiten auf Anordnung der Gesundheitsbehörde muss der Kindergartenbeitrag weiterbezahlt werden.
Kindergarten Arche
IBAN: DE55 7335 0000 0000 0472 09
BIS (SWIFT-Code): BYLADEM1ALG
Träger: Humedica e.V., Goldstraße 8, 87600 Kaufbeuren